Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ermöglicht bis zu einer Inzidenz von 200 umgesetzt auf den Tennissport im Freien weiterhin das Einzel und das Doppelspielen mit dem eigenen Hausstand. Bei einer Inzidenz unter 100 ist Gruppentraining für Kinder bis 14 Jahre und das Doppelspielen mit zwei Hausständen möglich, bei einer Inzidenz unter 50 auch Gruppentraining für über 14-Jährige. Bei einer Inzidenz von über 200 ist die jeweilige Allgemeinverfügung zu beachten!

Das Merkblatt des TVRP verdeutlicht die für den Tennissport relevanten Unterschiede zwischen den Regelungen in Bereichen mit einer Inzidenz von unter 50, von 50 bis 100 und von über 100 mit "Corona-Notbremse". Darüber hinaus erläutert es von der Inzidenz unabhängig gültige Einschränkungen und gibt noch einmal die schon bekannten und über die rein gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Empfehlungen des Verbandes zur Organisation des Spielbetriebs in Corona-Zeiten wieder.

Corona-Ampel als Download

7-Tage-Inzidenz unter 50

Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel:
- Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
- Doppel mit Personen aus zwei Hausständen
- Gruppentraining für über 14-Jährige mit einer Gruppengröße bis maximal 10 Personen + Trainer/in
- Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren mit einer Gruppengröße bis maximal 20 Kinder + Trainer/in

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel:
- Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
- Doppel mit Personen aus zwei Hausständen
- Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren mit einer Gruppengröße bis maximal 20 Kinder und zwei Betreuern

7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100

Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel (ohne Mindestabstände):
- Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
- Doppel mit Personen aus einem Hausstand

7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 200

Bitte für Rechtssicherheit die jeweilige Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt/ des Landkreises des Vereines beachten! Da hier von den lokalen Regierungen unterschiedliche Regelungen im Sport getroffen werden, können wir keine allgemeingültigen Aussagen für Tennis in Rheinland-Pfalz treffen.

Bitte beachten Sie zusätzlich:

Beim Gruppentraining ist Nachverfolgbarkeit in der Gruppe ist sicherzustellen:
Namen, Adressen & Telefonnummern der Teilnehmenden sowie der Zeitpunkt des Aufenthaltes müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.

Die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz ist die des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit. Die Maßnahmen der Corona-Bremse werden jeweils in enger Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Gesundheitsministerium erlassen. Wir bitten betroffene Vereine deswegen, sich auch bei ihrem zuständigen örtlichen Ordnungsamt über die lokalen Möglichkeiten und Maßnahmen zu informieren.

Quelle: https://www.rlp-tennis.de/